Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung

Wenn man die Leistungen der privaten Krankenkassen beschreibt, muss man zunächst die Art der Versicherung unterscheiden: Es gibt die Vollversicherung, die alle Krankheitskosten absichert, mindestens aber ambulante und stationäre Krankheitskosten. Bei der Teilversicherung ist ein Anteil der Krankheitskosten abgesichert, dies betrifft Beamte, Richter und Abgeordnete. Eine Zusatzversicherung sichert zusätzliche Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab, beispielsweise Auslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder andere.
Grundsätzlich ist der Leistungsumfang der PKV höher als der der GKV. Privat Versicherte können individuell das für sie passende Leistungspaket schnüren lassen. Ein Vorteil für privat Versicherte, gleichzeitig ein Ärgernis für gesetzlich Versicherte, ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser. Das liegt daran, dass Privatversicherungen in der Regel höhere Sätze als die Gesetzlichen erstatten.
Eine private Krankenversicherung hat aber noch zahlreiche weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl (auch Heilpraktiker), die Möglichkeit, jederzeit ohne Überweisungen den Arzt zu wechseln und kürzere Wartezeiten bei Terminen. Modernste und teilweise teurere Medikamente und Behandlungsmethoden gehören ebenso dazu wie die freie Verschreibung aller Arzneimittel und die Zuzahlungsbefreiung bei allen Heilmitteln und Medikamenten.
Des Weiteren erstattet die Versicherung Kosten für entspiegelte oder getönte Brillengläser ebenso wie für Brillengestelle in Höhe von 100 bis 250 Euro. Auch harte oder weiche gasdurchlässige Linsen werden erstattet.
Im Bereich der stationären Leistungen kann die Private gegenüber der Gesetzlichen ebenfalls vielfach punkten. Ebenso wie bei der Arzt-Behandlung gilt die Versicherung auch in Bezug auf stationäre Behandlungen europa- oder weltweit. Die Versicherten können das Krankenhaus frei wählen und sie genießen Chefarztbehandlung. Je nach Versicherungsabschluss sind die Patienten in Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht. Es gibt ein Krankenhaustagegeld und der übliche Eigenanteil an den Krankenhauskosten entfällt.
Im Bereich der Zahnärztlichen Leistungen können die privat Versicherten ihren Zahnarzt ebenfalls frei wählen und genießen Schutz europa- oder weltweit. Zudem übernimmt die Versicherung die Kosten bis zu 100 %, auch Inlays werden erstattet. Zahnersatz wird ebenso erstattet wie Implantate und kieferorthopädische Leistungen – und zwar jeweils bis zu 100 %, je nach vertraglich vereinbarter Leistung.


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